- Wirtschaft: Feinstaubverordnung - Strafen gegen Temposünder ungültig
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Die Strafen wegen Überschreitung der Feinstaub-Tempolimits sind ungültig, hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) am Montag mitgeteilt. Für den Umweltlandesrat eine Entscheidung "gegen Umwelt und Gesundheit".
"Nicht ausreichend kundgemacht"
Zwei von drei Berufungen wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat stattgegeben. Der UVS begründete seine Entscheidung damit, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zuge der Feinstaub-Verordnung nicht ausreichend kundgemacht wurden.
"Bestrafungen zu Unrecht erfolgt"
UVS-Vorsitzender Peter Schurl: "Der UVS ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestrafungen zu unrecht erfolgt sind. Die Verordnung wurde nicht gehörig kundgemacht auf den Autobahnen und daher konnte auch eine Strafbarkeit nicht gegeben sein."
Die Bestrafung wegen Überschreitung des Limits von 80 bzw. 100 km/h war also nicht rechtens.
"Der Gesetzgeber sagt an sich ganz klar, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen mittels Verkehrszeichen kundzumachen sind, eine derartige Kundmachung ist auf den Autobahnen nicht erfolgt. Es hätten zu Beginn des Verordnungsgebietes und überall dort, wo Auf- und Abfahrten sind, auf beiden Seiten der Fahrbahn entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen", so Schurl.
Wer bezahlt hat, dürfte es schwer haben
Wer eine Strafverfügung bekommen hat und diese schon bezahlt hat, habe nur erschwert die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, sagt Schurl. Diese Frage müsse nämlich die Politik lösen.
"Ich würde nicht bezahlen"
Auf die Frage, was ein Autofahrer, der eine Strafe bekommen, diese aber noch nicht bezahlt hat, tun soll, sagt Schurl: "Ich würde nicht bezahlen. Und damit hat sich die Sache erledigt. Hat er eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis bekommen, dann muss er jedenfalls ein Rechtsmittel ergreifen; bei einer Strafverfügung einen Einspruch machen, bei einem Straferkenntnis eine Berufung an den UVS."
Auch bei der dritten Berufung, die beim UVS noch anhängig ist, werde so entschieden, dass die Strafe nicht rechtens war, sagt Schurl. Gegen die Entscheidung des UVS gibt es übrigens kein Rechtsmittel.
Wegscheider: "Entscheidung gegen Umwelt"
Der wegen der Tempolimits massiv ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Umweltlandesrat Manfred Wegscheider (SPÖ) sagte in einer ersten Reaktion:
"In Wahrheit hat der Dr. Schurl gegen die Tempolimits und gegen die Umwelt und gegen Gesundheit entschieden. Wenn man schon in den letzten Wochen von Chaos gesprochen hat, möchte ich sagen, das wahre Chaos hat Dr. Schurl verursacht, mit den vorzeitigen Offenbarungen seiner Privatmeinung - eine für mich bedenkliche und fragwürdige Präjudizierung im Rechtsstaat Österreich eines Vorsitzenden eines unabhängigen Senats", so Wegscheider.
"Befangen"
Vielmehr hätte sich Schurl als befangen erklären müssen, so der Landesrat. Dann hätte er die Entscheidung dem Verfassungsgerichtshof überlassen.
50.000 Anzeigen
Laut Polizei wurden bis Ende Jänner 24.000 Anzeigen und 1.100 Organstrafmandaten im Zusammenhang mit der IG-L-Verordnung verhängt. Hochgerechnet würde man derzeit etwa bei der doppelten Menge halten, also rund 50.000, wobei es auch höhere Überschreitungen, die über die IG-L-Limits hinausgehen, enthalten seien.



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