Weg mit dem Speck - ab heute gibt's den Plastikführerschein

(Quelle: ÖAMTC gefunden von: Markus Größing) 2006.03.01

Der rosa Schein ist ein Auslaufmodell. Ab heute, dem 1. März, werden in Österreich nur mehr Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Nachfrage ist schon seit Wochen groß. "Bei einem derartigen Run auf den neuen Scheckkartenführerschein muss damit gerechnet werden, dass die Produktionsfirmen mit dem Herstellen nicht nachkommen werden", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Was ist neu, und wie kommt man zum "ScheckSchein" - Nähers wenn Ihr weiterlest...

Sofort fahren

Neu ist, dass man nach der bestandenen Fahrprüfung sofort fahren darf. Möglich wird das durch einen "vorläufigen Führerschein", den der Prüfer ausstellt und der für vier Wochen gültig ist. Der Scheckkartenführerschein wird zentral hergestellt und per Post zugeschickt.

Kosten

Die neue Karte kostet für Führerscheinneulinge 55 Euro. Beim Umtausch eines gültigen Führerscheines werden 45 Euro fällig.

Wer es besonders eilig hat, muss einen Eilzuschlag von 16 Euro berappen. Doch gerade in der Anfangszeit wird diese Aufzahlung kaum eine beschleunigende Wirkung haben.

So funktioniert der Umtausch

Ist das rosa Papier beschädigt, unlesbar, geht verloren oder das alte Foto muss getauscht werden, erhält man automatisch den neuen Scheckkarten-Führerschein. Alle anderen, die einen Eintausch wünschen, können ihren alten Schein bei der Behörde eintauschen.

Wer seinen rosa "Schein" besonders rasch los werden möchte (ohne dabei freilich die Lenkberechtigung zu verlieren), kann bei der Antragstellung den alten Schein abgeben und bekommt anstelle dessen eine Interimsbescheinigung. Die zweite Möglichkeit wäre, den Führerschein nach der Antragstellung zu behalten bis man die neue Plastikkarte abholt.

"One-Stop-Shop"-Prinzip bei Fahrschulen

Der Weg zum Führerschein soll erleichtert werden. Daher werden Fahrschulen nach dem "One-Stop-Shop"-Prinzip ab 1. Oktober 2006 behördliche Aufgaben übernehmen, so zum Beispiel die Entgegennahme von Führerschein-Anträgen.

L17-Schein und Motorradausbildung

In der Motorradausbildung bringt die 8. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) eine Möglichkeit Geld zu sparen. Wer den L17-Schein macht, kann künftig gleichzeitig auch schon mit der Motorrad-Ausbildung in Theorie und Praxis beginnen. Das Einstiegsalter für die Klasse A bleibt unverändert bei 18 Jahren.